Unter einer Spina bifida (offener Rücken) versteht man eine Fehlbildung der Wirbelsäule und des Rückenmarks, die in verschiedenen Schweregraden auftreten kann. Die Fehlbildung beruht auf einer Verschlussstörung des Neuralrohrs während der dritten bis vierten Schwangerschaftswoche und wird zusammen mit der Anenzephalie, einer Fehlbildung des Schädeldachs und Gehirns, zu den Neuralrohrdefekten gerechnet.
Die Beschwerden bei einer Spina bifida sind davon abhängig, wie schwer
das Rückenmarks geschädigt ist und reichen von geringen
Beeinträchtigungen der Gehfähigkeit bis hin zu Querschnittslähmungen
mit Störungen der Blasen- und Darmfunktion. Meist kommt es im
Zusammenhang mit einer Spina bifida zu einem Aufstau von Hirnwasser in
den Hirnwasserkammern (Hydrozephalus). Außerdem können
Intelligenzminderungen bei den betroffenen Kindern resultieren.
Eine Spina bifida ist häufig im vorgeburtlichen Ultraschall erkennbar.
Eine weitere Möglichkeit der Früherkennung bietet eine Blutuntersuchung
der Schwangeren in der sechzehnten Schwangerschaftswoche (Triple-Test).
Patienten mit einer Spina bifida sind häufig ein Leben lang in
medizinischer Betreuung. Dabei richten sich die Therapiemaßnahmen nach
dem Ausmaß der Erkrankung.
Folsäuregaben in der Frühschwangerschaft können das Risiko für Spina verringern.
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(Störung des Gehirnwasserkreislaufes) entwickelt sich bei den meisten Kindern mit Spina bifida (ca. 80 %) zusätzlich. In einigen Fällen treten außerdem Anfallleiden auf. Ein Hydrocephalus kann auch durch Fehlbildungen und Tumore entstehen. Durch bewährte Operationstechniken (Einsetzen eines Ventilsystems) werden die Voraussetzungen für eine altersgemäße Entwicklung geschaffen.
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